Gerne erstellen wir für Sie Risikoanalysen und -bewertungen bei der Herstellung von Maschinen oder Anlagen. Dies geschieht durch die Auswertung der vorhandenen kritischen Punkte und die Anweisung an das Unternehmen, die in der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ vorgeschriebenen technischen oder verfahrenstechnischen Maßnahmen zu ergreifen, um diese vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme zu beheben. Das Ergebnis dieser Tätigkeit wird dann gemäß den Vorschriften schriftlich festgehalten und in das Technische Dossier aufgenommen.