Beglaubigungen und Legalisation

BEGLAUBIGUNGEN UND LEGALISATION

Die Beglaubigung, d. h. die beglaubigte Übersetzung eines Dokuments oder einer Rechtshandlung wird in allen Fällen verwendet, in denen eine offizielle Beglaubigung durch den Übersetzer erforderlich ist, die besagt, dass der übersetzte Text vollständig dem Originaltext entspricht. Eine beglaubigte oder legalisierte Übersetzung ist erforderlich, wenn sie bei einer wenn sie bei einer öffentlichen Stelle amtliche Gültigkeit haben soll. BASCAM übersetzt, beglaubigt, legalisiert (bei Bedarf in der Staatsanwaltschaft oder Präfektur) jede Art von Dokument und bei Bedarf auch die Unterlagen für das Konsulatsvisum.